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Geschichte

Geschichte

Die Erzdiözese ist die Rechtsnachfolgerin und unmittelbare Fortsetzung der »Provisorischen Verwaltung der russischen Pfarreien in Westeuropa«, die vom heiligen Patriarchen Tichon von Moskau gegründet und Erzbischof Eulogius anvertraut wurde (Erlasse vom 8. April 1921, Nr. 423 & 424), im Einvernehmen mit dem heiligen Metropoliten Benjamin von Petrograd, der bis dahin die Jurisdiktion über die kirchlichen Einrichtungen der Russischen Orthodoxen Kirche in Westeuropa ausgeübt hatte (Schreiben vom 21. Juni 1921); danach wurde sie ersetzt durch ein »Vorläufiges Russisches Orthodoxes Exarchat des heiligen apostolischen und patriarchalen Throns von Konstantinopel in Westeuropa«, das der Ökumenische Patriarch Photios II. auf Bitte vonMetropolit Eulogius vorläufig errichtete (Urkunde vom 17. Februar 1931).

Dieser war der Möglichkeit beraubt, regelmäßige und normale Beziehungen zu seinem historischen Zentrum zu unterhalten (das einer atheistischen und religionsfeindlichen Macht unterworfen war, die eine blutige Verfolgung gegen die Kirche und ihre Gläubigen entfesselt hatte); er beschritt diesen Weg in dem Bestreben, die Unversehrtheit der ihm anvertrauten Gemeinden zu bewahren und ihre Gemeinschaft mit der Fülle der Orthodoxen Kirche unter dem Schutz des Ökumenischen Patriarchen, des primus inter pares im orthodoxen Episkopat, aufrechtzuerhalten (ein Status, der von Patriarch BENJAMIN in den Schreiben vom 23. Januar 1937 und 22. Dezember 1939 sowie von Patriarch MAXIMOS im Schreiben vom 6. März 1947 bestätigt wurde).

Nachdem das Exarchat von Patriarch Athenagoras I. aufgehoben worden war (Schreiben vom 22. November 1965), stellte die außerordentliche Generalversammlung vom 16. bis 18. Februar 1966 fest, dass der bis dahin »vorläufige« Charakter ihrer kirchlichen Strukturen keine Berechtigung mehr habe, da diese Angehörige der dritten (heute sogar vierten) Generation vereinten, die aus der russischen oder anderen Emigrationen stammten und sich endgültig in ihren Aufnahmeländern niedergelassen hatten, sowie eine wachsende Zahl von Orthodoxen westlicher Herkunft.

Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit infolge der Aufhebung des Exarchats wurde die Erzdiözese als einheitliche kirchliche Körperschaft mit einem besonderen Status innerer Autonomie wieder in das Patriarchat von Konstantinopel eingegliedert (Urkunde des Patriarchen Athenagoras I. vom 22. Januar 1971).

Dieser Status wurde am 19. Juni 1999 vom Heiligen Synod des Ökumenischen Patriarchats bestätigt und erweitert, unter Wiederverleihung des Titels eines Exarchats; der »vorläufige« Charakter entfiel jedoch.

Die Erzdiözese blieb bis zum 27. November 2018 unter der kanonischen Autorität des Ökumenischen Patriarchats. An diesem Tag hob das Ökumenische Patriarchat das Exarchat auf und verfügte, dass sich alle Pfarreien in jedem der Länder Westeuropas unter das Omophorion der Metropoliten des Ökumenischen Patriarchats stellen müssten.

Eine am 23. Februar 2019 einberufene außerordentliche Generalversammlung sprach sich mit einer Mehrheit von 93 % für den Fortbestand und die Unversehrtheit der Erzdiözese aus. Im September 2019 wurde, entsprechend den Hoffnungen des Metropoliten Eulogius, der 1931 geschrieben hatte: »Wenn die normalen Lebensbedingungen der Russischen Orthodoxen Kirche wiederhergestellt sind, werden wir zu unserer früheren Stellung zurückkehren«, ein Antrag auf kanonische Angliederung an das Moskauer Patriarchat gestellt. Nachdem das Patriarchat diesen Antrag angenommen hatte, wurde die Angliederung am 3. November 2019 durch die Übergabe des patriarchalen und synodalen Schreibens (Gramota) des Moskauer Patriarchats wirksam.

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