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Leitungsorgan

Gemäß den Statuten der Erzdiözese (Art. 67) setzt sich der Rat der Erzdiözese zusammen aus dem Erzbischof und den Weihbischöfen von Amts wegen, sechs (gewählten) geistlichen Mitgliedern und sechs (gewählten) Laienmitgliedern. Den Vorsitz führt der Erzbischof.

Der Rat der Erzdiözese wählt aus seiner Mitte auf Vorschlag des Erzbischofs einen Vizepräsidenten, der in Abwesenheit des Erzbischofs den Ratssitzungen vorstehen kann, einen Sekretär und einen Schatzmeister. Der Erzbischof, der Sekretär und der Schatzmeister bilden die Diözesanverwaltung.