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Kontrollorgane

Kontrollorgane

Kontrollkommission

Die ordentliche Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Kontrollkommission aus 4 Mitgliedern (zwei Priester und zwei Laien), die für 3 Jahre nach demselben Verfahren wie die Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmt werden. Ämterhäufung ist nicht zulässig.

Diese Kommission hat folgende Aufgaben:

  1. jährlich die Buchführungsverfahren und -unterlagen der Erzdiözese zu prüfen, gegebenenfalls unterstützt von einem Wirtschaftsprüfer.
  2. die Anwendung des Kontrollplans für die Haushalte der Pfarreien zu überprüfen, dem Verwaltungsrat darüber Bericht zu erstatten und einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, den sie der ordentlichen Generalversammlung vorlegt.
  3. gegebenenfalls Änderungen der Verwaltungsmethoden vorzuschlagen

Disziplinarkommission

Die Disziplinarkommission (Kirchengericht) besteht aus vier vom Erzbischof aus den Priestern ausgewählten Mitgliedern, von denen mindestens zwei ein Lizentiat in orthodoxer Theologie besitzen müssen.

Die Disziplinarkommission hat folgende Aufgaben:

  1. die Gültigkeit kirchlicher Eheschließungen zu prüfen.
  2. die Auflösung der kirchlichen Ehe anzuerkennen, und zwar sowohl bei Ehen zwischen
    Ehegatten orthodoxen Bekenntnisses als auch bei Ehen zwischen einem Orthodoxen und
    einem Ehegatten eines anderen christlichen Bekenntnisses.
  3. Anträge auf Adoption im kirchlichen Verwandtschaftsverhältnis zu prüfen.
  4. Berichtigungen in den Pfarrregistern vorzunehmen (falls in diesen Registern
    ein Fehler festgestellt wird).
  5. in erster Instanz, auf Antrag des Erzbischofs oder des Rates
    der Erzdiözese, die Angelegenheiten zu prüfen, die Verstöße gegen die kirchlichen Regeln und die kirchliche Disziplin betreffen, welche gemäß den Ordnungen der Orthodoxen Kirche dem Urteil der kirchlichen Autorität unterworfen werden müssen und in die Kleriker oder Laien verwickelt wären.
  6. auf Antrag des Erzbischofs oder auf Stellungnahme der Kontrollkommission jeden Verstoß gegen die kirchlichen Regeln zu Schenkungen, Vermächtnissen und Testamenten zu prüfen.