Der Erzdiözese (Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa) etwas zu vermachen bedeutet, ihr in Zukunft die materiellen Mittel zu geben, ihre Sendung der Evangelisierung, der Bildung, der Nächstenliebe und des Gebets fortzusetzen. Ein Vermächtnis in Betracht zu ziehen ist eine Art, sich für das mögliche Teilen zu öffnen, zu dem uns Christus berufen hat. Es ist auch eine letzte Möglichkeit, weiterhin Gutes zu tun, wie wir es das ganze Leben hindurch getan haben, eine letzte Gabe, eine noch stärkere Gabe.
Konkret tragen Vermächtnisse an die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa zur Entwicklung neuer Projekte bei. Sie sind für das materielle Leben der Kirche unerlässlich.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. Andernfalls steht ein Teil Ihres Vermögens zwingend den Kindern zu: Dieser Teil bildet den Pflichtteil. Über den Rest können Sie dagegen frei verfügen: die verfügbare Quote. So beträgt die verfügbare Quote bei einem Kind 1/2, bei zwei Kindern 1/3 und bei drei oder mehr Kindern nur 1/4 Ihres Vermögens. Sind keine Kinder vorhanden, ist Ihr Ehepartner mit einem Viertel Ihres Nachlasses pflichtteilsberechtigt.
Es ist ratsam, die Abfassung seines Testaments rechtzeitig anzugehen. Wartet man nämlich bis ins hohe Alter, bestehen zwei große Risiken. Erstens das Risiko eines vorzeitigen Todes. Zweitens können gesundheitliche Probleme Ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ein Testament zu verfassen. Jedes Testament, besonders wenn es früh verfasst wurde, kann so oft wie nötig geändert oder neu geschrieben werden. Ein frühzeitig verfasstes Testament gibt die Sicherheit, dass Ihr Wille vollständig geachtet wird.
Damit ein eigenhändiges Testament gültig ist, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein. Es muss vom Erblasser handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben sein.
Der eigenen Pfarrei oder der Erzdiözese vermachen, ohne das Patenkind zu benachteiligen
Je nach Verwandtschaftsgrad des Begünstigten kann die Erbschaftsteuer bis zu 60 % betragen. Wenn Sie also Ihrem Patenkind 100 000 € vermachen, erhält es nach Steuern nur 40 000 €. Die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa ist jedoch von der Erbschaftsteuer befreit. Sie können dann die Erzdiözese als Universalerbin für Rechnung Ihrer Pfarrei der 100 000 € einsetzen, mit der Auflage, 40 % des Vermögens an Ihr Patenkind auszuhändigen, und zwar netto, nach Abzug von Kosten und Abgaben. Die Erzdiözese entrichtet anstelle Ihres Patenkindes die Erbschaftsteuer, 60 % von 40 000 €, also 24 000 €. Am Ende bleiben Ihrer Pfarrei somit 36 000 € (100 000 € – (40 000 € + 24 000 €)), und Ihr Patenkind erhält weiterhin seine 40 000 €. Das Testament kann dann wie folgt abgefasst werden:
Dies ist mein Testament, das alle früheren Verfügungen widerruft.
Ich, der/die Unterzeichnete (Vorname, Name), wohnhaft in (Adresse), geboren am (Datum) in (Stadt), setze zu meiner Universalerbin ein die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa (12, rue Daru 75008 Paris) für meine Pfarrei (Name), (Adresse).
Mit der Auflage für die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa, netto, nach Abzug von Kosten und Abgaben, das Einzelvermächtnis eines Geldbetrags in Höhe von 40 % meines Nettovermögens an meine Patenkinder auszuhändigen:
• Frau (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Stadt), wohnhaft in (Adresse).
• Herr (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Stadt), wohnhaft in (Adresse).Ausgefertigt am (Datum) in (Stadt)
(Unterschrift)
Und wenn Sie sich entscheiden, in Ihrem Testament Ihre Neffen und Nichten zu benennen, beträgt die Erbschaftsteuer 55 %, und das Testament kann dann wie folgt abgefasst werden:
Dies ist mein Testament, das alle früheren Verfügungen widerruft.
Ich, der/die Unterzeichnete (Vorname, Name), wohnhaft in (Adresse), geboren am (Datum) in (Stadt), setze zu meiner Universalerbin ein die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa, (12, rue Daru 75008 Paris) für meine Pfarrei (Name), (Adresse).
Mit der Auflage für die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa, netto, nach Abzug von Kosten und Abgaben, das Einzelvermächtnis eines Geldbetrags in Höhe von 45 % meines Nettovermögens an meine Neffen und Nichten auszuhändigen:
• Frau (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Stadt), wohnhaft in (Adresse).
• Herr (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Stadt), wohnhaft in (Adresse).Ausgefertigt am (Datum) in (Stadt)
(Unterschrift)
Der eigenen Pfarrei allein vermachen
Wenn ich mich entscheide, meine Pfarrei als Begünstigte meines Testaments zu benennen, kann es folgende Form annehmen:
Dies ist mein Testament, das alle früheren Verfügungen widerruft.
Ich, der/die Unterzeichnete (Vorname, Name), wohnhaft in (Adresse), geboren am (Datum) in (Stadt), setze zu meiner Universalerbin ein die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa, (12, rue Daru 75008 Paris) für meine Pfarrei (Name), (Adresse).
Ausgefertigt am (Datum) in (Stadt)
(Unterschrift)
Der Erzdiözese allein vermachen
Ich kann auch die Erzdiözese (Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa) als alleinige Begünstigte meines Testaments benennen; es steht ihr dann frei, bei der Eröffnung meines Nachlasses mein Vermögen auf Pfarrei- oder Diözesanprojekte zu verteilen.
Mein Testament kann folgende Form annehmen:
Dies ist mein Testament, das alle früheren Verfügungen widerruft.
Ich, der/die Unterzeichnete (Vorname, Name), wohnhaft in (Adresse), geboren am (Datum) in (Stadt), setze zu meiner Universalerbin ein die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa, (12, rue Daru 75008 Paris).
Ausgefertigt am (Datum) in (Stadt)
(Unterschrift)
Die Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer eines Lebensversicherungsvertrags kann in seiner Bezugsberechtigungsklausel die Diözesane Leitungsunion der russischen orthodoxen Vereinigungen in Westeuropa zugunsten seiner Pfarrei benennen. Die ausgezahlten Beträge unterliegen keiner Besteuerung. Die Bezugsberechtigungsklausel kann entweder im Lebensversicherungsvertrag selbst oder in seinem Testament stehen. Die im Testament enthaltene Klausel hat zwei Vorteile. Der erste ist, dass die Existenz des Vertrags nicht übersehen wird. Der zweite ist, dass man seinen Willen leicht ändern kann.